• Allgemeine Fragen

Sie haben Fragen zu der Anmietung einer Garage?

Hier finden Sie sämtliche Informationen rund um die Mietung einer XXL-Garage.

Vertrag

Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution von €330,- fällig, die per Überweisung an den Vermieter überwiesen wird, worüber ein digitaler Nachweis an den Vermieter per Email zugesandt werden muss. Email: vermietung@bo-st.ch

Unsere Konto Verbindung lautet wie folgt: Commerzbank Hamburg, IBAN: DE13683400580280704801, BLZ: 68340058, BIC: COBADEFFXXX

Die erste Miete ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Folgemieten inkl. Nebenkosten werden monatlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Unsere Kontoverbindung lautet wie folgt: Commerzbank Hamburg, IBAN: DE13683400580280704801, BLZ: 68340058, BIC: COBADEFFXXX

Ja, der Kunde muss geschäftsfähig und damit volljährig sein.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.

Unter Angabe Ihrer Maxi Garagen Nummer können Sie einfach und unkompliziert kündigen. Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an vermietung@bo-st.ch unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist.

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate bei der Garage Typ A , bei dem Typ B sind es 12 Monate.

Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Scan Kopie von  Ihrem Pass oder Personalausweis ( Kopie beidseitig)  – mit gültiger Meldebescheinigung . Zudem wird die erste Miete und Kaution direkt bei Vertragsabschluss fällig –  vor Schlüsselübergabe auf unser Konto, Commerzbank Hamburg, IBAN: DE40683400580280704801, BLZ: 68340058, BIC: COBADEFFXXX

Allgemein

Über unser Kotaktformular oder per e – mail an vermietung@bo-st.ch. Sie können uns auch telefonisch erreichen über 0172 – 23 77 77 3

Ab sofort und nach Verfügbarkeit

Der Mietpreis für eine MAXI-Garage hängt von der Garagengröße ab. Bei uns stehen Maxi- Garagen/ Lagerräume unterschiedlicher Größe zur Verfügung – TyP A – mit 33m2 und Typ B -mit 66 m2 – Sagen Sie uns bitte Bei Ihrer Mietanfrage an welchem Garagen Typ Sie interessiert sind . Der Preis pro Monat fuer den Garagentyp A: ist Euro 196,35 incl. gesetzlicher MwSt. und fuer den Typ B: berechnen wir Euro 392.70 incl. gesetzlicher  MwSt.

Die Mietvertäge sind unbefristet und können nach der Mindestmietdauer jederzeit fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum Monatsende.

Ja das Gelände ist eingezäunt und wird verschlossen, wenn keine Mieter im Gewerbepark tätig /anwesend sind. Der Mieter erhält einen Zugangscode für das elektrische Einfahrtstor.

Ja, der Mieter bekommt einen Zugangscode/Schlüssel für die barrierefreien Sanitäranlage des Gewerbeparks und wird gebeten die Sanitäranlage in sauberem Zustand zu hinterlassen.

Einlagerung

Ja, solange Sie keiner gewerblichen Tätigkeit dienen und der Boden der Garage nicht beschädigt wird.

Nein – bitte nicht! Ausnahme: kurzfristiges Parken WÄHREND Ihrer Anwesenheit. Sie können Ihr Fahrzeug auf einem Außenparkplatz (an der Straße) oder in Ihrer Garage abstellen. Jedoch unter keinen Umständen vor den Einheiten. Die Fahrwege sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege und müssen frei bleiben und dürfen andere Kunden nicht behindern beim Rangiervorgang zur Einfahrt in ihre Maxi-Garage.
Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Neben Gegenständen, sind auch bestimmte Nutzungsarten aufgrund der Baugenehmigungen nicht erlaubt:

  • Offenes Feuer, Rauchen
  • Wohnungsnutzung
  • Lagerung und Vorhaltung von Druckgasflaschen
  • Herstellung und Lagerung von Pyrotechnik
  • Das Lagern von Nahrungsmittel oder verderblicher Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen, bzw. auch keine Geruchsstoffe abgeben.
  • Betrieb von KFZ-Reparaturwerkstätten (Hebebühnen, Wechsel von Ölen und sonstigen umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffen).
  • Nutzung als kommerzielle Werkstatt.
  • Lagerung von umweltgefährdenden, entzündbaren oder leichtentzündbaren, toxischen oder wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme der Lagerung/ Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken
  • Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten aller Art, Schank- und Speisewirtschaften, sowie private Feiern
  • Tiere jeglicher Art.
  • Lagern und Abstellen von angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugen, jeglicher Art, außerhalb der gemieteten Einheit. Davon ausgenommen ist das kurzfristige Parken während des Aufenthalts im Park.
  • Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt.
  • Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten.
  • Alles, was Rauch oder Geruch absondert; sowie jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
  • Das Waschen von Fahrzeugen
  • Das Einstellen von Fahrzeugen, dessen Fäkalientank nicht vollstaendig und ordnungsgemäss entleert ist.
  • Das Entleeren von Fikalientanks auf den Toiletten des Gewebeparks.

Elektrische Geräte dürfen nur während der Anwesenheit des Mieters in Betrieb genommen werden, es sei denn, es handelt sich um ein Netzgerät zum Halten der Ladespannung der Bordbatterie des eingestellten  Fahrzeuges.

Generell gilt, dass in Lagern und Garagen keine Werkstätten betrieben werden dürfen. Dafür sind diese nicht mit den notwendigen Aufenthaltsräumen ausgestattet. Weiterhin fehlt das vorgeschriebene Tageslicht. Die behördlichen Auflagen sind entsprechend streng und müssen eingehalten werden. Verstöße führen unter Umständen zur Kündigung.

Ja, das ist möglich, wenn Sie persönlich die Ware entgegennehmen. Bedenken Sie jedoch, ein Lager oder eine Garage besitzt keine offizielle postalische Adresse.